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Erbschaftssteuer in den USA: der Ratgeber für Deutsche mit US-Vermögen

Ein Haus in Florida, ein US-Depot, und dann die Zahl, die in jedem Forum steht: nur 60.000 Dollar Freibetrag, danach bis zu 40 Prozent Steuer. Die Zahl stimmt. Für Deutsche ist sie trotzdem nicht das letzte Wort, denn das Abkommen mit den USA senkt die Steuer in den meisten Fällen auf null. Die Arbeit steckt im Nachweis.

Diese Seite ist für alle, die auf Deutsch recherchieren: Familien in Deutschland mit Ferienhaus, Mietobjekt oder Depot in den USA, und Erben, die gerade einen US-Nachlass abwickeln müssen. Wir sind eine Anwaltskanzlei in Florida und arbeiten remote mit internationalen Mandanten. Die Beratung findet auf Englisch statt.

  • US-Nachlasssteuer auf Florida-Immobilien und US-Depots, mit Ihren Zahlen durchgerechnet
  • Formular 706-NA, Abkommens-Erklärung und Freigabebescheinigung, koordiniert mit einem international tätigen Steuerberater
  • Alles remote per Zoom, aus Deutschland oder den USA
Kostenlose 30-Minuten-Beratung buchen Per Zoom. Die Beratung findet auf Englisch statt.

Das Wichtigste in Kürze

Die USA besteuern beim Tod eines Deutschen ohne US-Wohnsitz nur das US-Vermögen, gewähren dafür nach der Grundregel aber nur 60.000 Dollar Freibetrag, bei Sätzen, die stufenweise auf 40 Prozent steigen. Das deutsch-amerikanische Abkommen von 1980, ergänzt 1998, ersetzt diesen Mini-Freibetrag durch einen anteiligen Anspruch auf die volle US-Steuergutschrift von 5.945.800 Dollar (2026), was die US-Steuer für die meisten deutschen Nachlässe auf null bringt. Geblieben ist die Pflicht, das Formular 706-NA einzureichen und dafür das weltweite Vermögen offenzulegen. Ob auf Ihre Familie eine Steuer wartet oder nur Papierkram, entscheiden die Punkte unten.

Topics to Know HideShow

Unten gehen wir die 7 Punkte durch, die über Steuer oder Steuerfreiheit entscheiden. Springen Sie direkt zu jedem Thema:

  1. Nimmt der US-Fiskus 40 Prozent Ihres Florida-Hauses? Der Freibetrag von 60.000 Dollar, über den Sie gelesen haben, ist echt. Für Deutsche ist er trotzdem nicht das Ende der Geschichte, und der Grund steht in einem Abkommen, das kaum jemand kennt.
  2. Die 60.000-Dollar-Falle: die Regel ohne Abkommen Ohne Abkommen kostet ein US-Nachlass von 2 Millionen Dollar rund 733.000 Dollar Steuer. Von dieser Grundregel aus starten alle Ausländer, auch Deutsche. Was sie rettet, kommt danach.
  3. Was das deutsch-amerikanische Abkommen ändert Statt 60.000 Dollar: ein Anteil an der vollen Gutschrift von 5.945.800 Dollar. Bei einem Weltvermögen bis 15 Millionen Dollar landet die US-Steuer bei null, mit einer Bedingung, die viele Familien überrascht.
  4. Die Meldepflicht: Formular 706-NA und der eingefrorene Nachlass Null Steuer heißt nicht null Pflichten. Über 60.000 Dollar US-Vermögen muss das Formular 706-NA binnen neun Monaten kommen, und bis zur Freigabe des IRS bleibt das Vermögen oft blockiert.
  5. Planung: Lady Bird Deed, Trust und Lebensversicherung Ein Deed ab 399 Dollar erspart der Familie das Gerichtsverfahren in Florida, ein Wahlrecht schützt den Ehepartner, eine Versicherung deckt große Vermögen. Was jedes Werkzeug kann und was nicht.
  6. Die deutsche Seite: Erbschaftssteuer in Deutschland Das Abkommen lässt Deutschlands Recht unberührt, den Erben in Deutschland zu besteuern. Wer hier was regelt, und warum wir zur deutschen Steuer bewusst keine Aussagen treffen.
  7. Wie wir arbeiten Wir übernehmen die US- und Florida-Seite, koordinieren mit Ihren deutschen Beratern und sagen ehrlich, wenn Sie keinen US-Anwalt brauchen. Das erste Gespräch kostet nichts.

So weit die Kurzfassung. Die Einzelheiten unten entscheiden über Ihren Fall, und dort verstecken sich die teuren Fehler.

Nimmt der US-Fiskus 40 Prozent Ihres Florida-Hauses?

So beginnt die Suche fast immer: Eine Familie besitzt ein Ferienhaus in Cape Coral oder eine Eigentumswohnung in Naples, jemand liest von der amerikanischen Nachlasssteuer, und die Rechnung auf dem Küchentisch sieht furchtbar aus. Nur 60.000 Dollar Freibetrag für Ausländer, Steuersätze bis 40 Prozent, und das Haus ist ein Vielfaches davon wert. Das klingt nach einer sechsstelligen Rechnung, die eines Tages die Kinder trifft.

Für Deutsche ist diese Rechnung falsch, und zwar zu Ihren Gunsten. Deutschland gehört zu der Handvoll Länder, die mit den USA ein Doppelbesteuerungsabkommen für Nachlässe, Erbschaften und Schenkungen haben. Die meisten Artikel über die Steuer für ausländische Eigentümer erwähnen es nicht, weil es eben nur für wenige Länder gilt. Diese Seite erklärt beides: warum die US-Steuer für die meisten deutschen Familien bei null landet, und warum trotzdem Arbeit auf die Erben wartet, die man nicht auslassen darf.

Vorweg ein Begriff, der Verwirrung erspart. Die USA erheben keine Erbschaftssteuer im deutschen Sinn, sondern eine Nachlasssteuer (estate tax): Besteuert wird der Nachlass als Ganzes, bevor er an die Erben verteilt wird, nicht der einzelne Erbe. Für die Frage, was Ihrer Familie am Ende bleibt, ändert das wenig. Für die Frage, wer sich um welche Steuer kümmert, schon, und dazu kommen wir weiter unten bei der deutschen Seite.

Die 60.000-Dollar-Falle: die Regel ohne Abkommen

Zuerst die Grundregel, von der das Abkommen Sie rettet. Wer weder US-Bürger ist noch in den USA lebt, wird beim Tod nur mit dem Vermögen besteuert, das in den USA belegen ist. Dazu gehören Immobilien in den USA, Gegenstände, die sich physisch dort befinden, und Aktien von US-Gesellschaften. Bei Aktien entscheidet der Sitz der Gesellschaft, nicht der Ort des Depots: US-Aktien im deutschen Depot zählen mit. Nicht dazu gehören Anteile an ausländischen Gesellschaften, Immobilien außerhalb der USA, eine US-Lebensversicherung auf das eigene Leben und bestimmte US-Bankeinlagen ohne Geschäftsbezug.

Auf dieses US-Vermögen gewährt die Grundregel einen Freibetrag von nur 60.000 Dollar, technisch als kleine Steuergutschrift von 13.000 Dollar. Zum Vergleich: Ein US-Bürger kann 2026 rund 15 Millionen Dollar steuerfrei vererben. Über dem Freibetrag steigen die Sätze stufenweise und erreichen 40 Prozent für den Teil über 1 Million Dollar. In Zahlen: Auf ein US-Vermögen von 2 Millionen Dollar entfallen rund 733.000 Dollar Steuer, etwa 37 Prozent effektiv, nicht 40 Prozent von allem, aber trotzdem ein Vermögen.

Mit dieser Grundregel leben Käufer aus Ländern ohne Abkommen, etwa aus Brasilien oder Israel. Unser ausführlicher Ratgeber auf Englisch rechnet diese Fälle im Detail durch. Deutsche starten von derselben Regel aus. Der Unterschied steht im nächsten Abschnitt.

Was das deutsch-amerikanische Abkommen ändert

Deutschland und die USA haben 1980 in Bonn ein Doppelbesteuerungsabkommen für Nachlässe, Erbschaften und Schenkungen geschlossen und es 1998 durch ein Protokoll erweitert. Zwei Vorschriften tragen die Hauptlast, und beide lohnen den genauen Blick.

Erstens: die anteilige Steuergutschrift. Der Nachlass eines in Deutschland ansässigen Verstorbenen, der kein US-Bürger war, erhält statt der 60.000-Dollar-Regel einen Anteil an der vollen US-Steuergutschrift, also derselben Gutschrift, die bei einem US-Bürger rund 15 Millionen Dollar freistellt. Der Anteil entspricht der US-Quote des Nachlasses: Wert des US-Vermögens, geteilt durch das gesamte Weltvermögen. Die volle Gutschrift beträgt 2026 rechnerisch 5.945.800 Dollar, und selbst wenn die Quote wenig hergibt, bleiben mindestens die üblichen 13.000 Dollar.

Ein Beispiel macht es greifbar. Ein Florida-Haus im Wert von 1 Million Dollar liegt in einem Weltvermögen von 4 Millionen Dollar. Das US-Vermögen ist ein Viertel des Ganzen, die Gutschrift also ein Viertel von 5.945.800 Dollar, rund 1.486.000 Dollar. Die US-Steuer auf 1 Million Dollar beträgt vor der Gutschrift 345.800 Dollar. Die Gutschrift schluckt sie mehr als vierfach. US-Steuer: null.

Das ist kein Zufall des Beispiels. Solange das Weltvermögen den US-Freibetrag von 15 Millionen Dollar nicht übersteigt, deckt die anteilige Gutschrift die Steuer auf den US-Anteil nach geltendem Recht ab, egal wie Sie die Zahlen mischen. Drei Fußnoten halten die Rechnung ehrlich. Die Gutschrift verringert sich um Beträge, die schon zu Lebzeiten für Schenkungen verbraucht wurden. Sie wird nur gewährt, wenn der Nachlass dem IRS alle Informationen zur Prüfung und Berechnung liefert, praktisch also das weltweite Vermögen offenlegt, das Haus in München mitsamt dem Depot in Frankfurt. Und die Formel hängt am US-Freibetrag: Sollte der Kongress ihn je senken, schrumpft die Gutschrift mit.

Zweitens: der Ehegattenabzug. Vermögen, das an den überlebenden Ehepartner geht, kann zusätzlich vom steuerpflichtigen Nachlass abgezogen werden, bis zur Höhe des vollen US-Freibetrags. Die Bedingungen: Der Verstorbene war in Deutschland oder den USA ansässig, der Ehepartner ebenfalls, und lebten beide in den USA, muss mindestens einer von beiden deutscher Staatsbürger sein. Vor allem aber muss der Nachlassabwickler den Abzug in der US-Steuererklärung ausdrücklich wählen und dabei unwiderruflich auf jeden anderen US-Ehegattenabzug verzichten, innerhalb derselben Frist, die für einen QDOT gilt (der spezielle Trust, den die USA sonst verlangen, bevor ein nicht amerikanischer Ehepartner steuerfrei erben kann). Richtig eingesetzt ersetzt die Abkommensregel diesen ganzen Trust: kein Treuhänder, keine laufende Struktur, ein Wahlrecht auf einem Formular. Die Planung muss es nur offenhalten.

Und eine Grenze des Abkommens, die teuer werden kann: Schenkungen zu Lebzeiten deckt die anteilige Gutschrift nicht. Sie gilt nach ihrem Wortlaut für die Nachlasssteuer. Wer das Florida-Haus zu Lebzeiten auf die Kinder überträgt, macht eine in den USA steuerpflichtige Schenkung mit nur 19.000 Dollar Jahresfreibetrag pro Kind und ohne Lebensfreibetrag dahinter. Aus einem Haus, das beim Tod ohne US-Steuer übergegangen wäre, wird so eine echte Steuerrechnung, und die Kinder verlieren obendrein die Aufwertung der steuerlichen Anschaffungskosten (step-up in basis), die Erben beim Tod erhalten. Bevor irgendjemand eine Übertragung an die Kinder unterschreibt: erst rechnen.

Die Meldepflicht: Formular 706-NA und der eingefrorene Nachlass

Jetzt die Hälfte, die Familien überrascht. Null Steuer heißt nicht null Pflichten. Sobald das US-Vermögen beim Tod über 60.000 Dollar liegt, muss der Nachlass die US-Steuererklärung für Ausländer einreichen, das Formular 706-NA, und das Abkommen hebt diese Schwelle um keinen Dollar an. Fast jedes Florida-Haus liegt darüber. Die Erklärung ist neun Monate nach dem Todestag fällig. Eine Fristverlängerung von sechs Monaten ist möglich, verlängert aber nur die Abgabe, nicht die Zahlung, falls doch Steuer anfällt.

Die Abkommensvorteile beantragt der Nachlass in dieser Erklärung, mit einer beigefügten Aufstellung, die die Berechnung zeigt. Dafür gilt die Offenlegungsbedingung von oben: Das weltweite Vermögen muss auf den Tisch. Manche Familien zögern, dem IRS die ganze Bilanz zu zeigen, und das ist ein berechtigtes Gespräch, das man vorher führen sollte, denn die Alternative ist die Grundregel mit 60.000 Dollar Freibetrag.

Der praktische Druck kommt von der Freigabebescheinigung (transfer certificate). US-Banken, Broker und die am Immobilienverkauf beteiligten Stellen geben das Vermögen eines verstorbenen ausländischen Eigentümers in aller Regel erst frei, wenn der IRS sie ausgestellt hat, und der IRS stellt sie erst aus, wenn das Formular 706-NA bearbeitet ist. Das kann viele Monate dauern. Eine Familie, die die Erklärung auslässt, weil die Steuer ohnehin null beträgt, steht am Ende mit einem Haus da, das nicht verkauft werden kann, und einem Konto, das niemand anfasst. Die Falle ist der Papierkram, nicht die Steuer.

Besitzen Sie ein Haus oder ein Depot in den USA?

In einer kostenlosen 30-Minuten-Beratung rechnen wir die Abkommens-Formel mit Ihren Zahlen durch, prüfen die Lage des Ehepartners und planen den Weg am Nachlassgericht vorbei, bevor irgendetwas unterschrieben wird. Die Beratung findet auf Englisch statt.

Kostenlose Beratung buchen

Planung: Lady Bird Deed, Trust und Lebensversicherung

Für die meisten deutschen Familien löst das Abkommen das Steuerproblem. Die eigentliche Planung dreht sich um drei andere Dinge: das amerikanische Nachlassgericht, den Ehepartner und sehr große Vermögen. Die Werkzeuge, ehrlich beschriftet:

Wer eine US-Immobilie nicht behalten, sondern verkaufen will, trifft beim Abschluss auf ein anderes Regelwerk, angefangen mit einem Quellenabzug von 15 Prozent auf den Kaufpreis. Das erklärt unser FIRPTA-Ratgeber auf Englisch.

Die deutsche Seite: Erbschaftssteuer in Deutschland

Alles oben betrifft die amerikanische Seite. Das Abkommen lässt Deutschlands Recht ausdrücklich unberührt, einen in Deutschland ansässigen Erben nach deutschem Recht zu besteuern. Die deutsche Erbschaftssteuer bleibt also ein eigenes Thema mit eigenen Freibeträgen, eigenen Regeln und einer eigenen Frage, wie eine gezahlte US-Steuer dabei berücksichtigt wird.

Dazu treffen wir bewusst keine Aussagen, denn deutsches Steuerrecht gehört in deutsche Hände: zu Ihrem Steuerberater oder einem Erbrechtsanwalt in Deutschland. Unsere Rolle ist die US- und Florida-Seite, und wir arbeiten mit Ihren deutschen Beratern zusammen statt an ihnen vorbei. In der Praxis heißt das: ein Plan, zwei Rechtsordnungen, keine Lücke dazwischen.

Wie wir arbeiten

Unsere Arbeitsteilung, ohne Umschweife: Wir übernehmen die rechtliche Seite in den USA und Florida. Das heißt die Einschätzung Ihrer Lage, die Nachlassplanung für US-Vermögen (Deeds, Trusts, Testamente mit Blick auf das Abkommen), die Begleitung eines US-Erbfalls mitsamt Formular 706-NA und Freigabebescheinigung, und die Abstimmung mit Ihren Beratern in Deutschland. Die Vorbereitung von US-Steuererklärungen koordinieren wir mit einem international tätigen Steuerberater, der mit uns im Team arbeitet.

Fast alles läuft remote, per Zoom und E-Mail, was für Mandanten in Deutschland gut passt. Der richtige Zeitpunkt für das Gespräch ist vor einem Kauf oder direkt nach einem Erbfall, wenn die Fristen noch weit weg sind. Das erste Gespräch von 30 Minuten ist kostenlos und unverbindlich, und wenn Ihr Fall keinen US-Anwalt braucht, sagen wir Ihnen auch das. Einen Überblick über unsere internationale Arbeit gibt der Ratgeber zur internationalen Nachlassplanung auf Englisch.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer in den USA?

Die USA besteuern nicht den Erben, sondern den Nachlass selbst (estate tax). Die Sätze steigen stufenweise und erreichen 40 Prozent für den Teil über 1 Million Dollar. Ein US-Bürger hat 2026 rund 15 Millionen Dollar Freibetrag. Ein Deutscher ohne US-Wohnsitz hat nach der Grundregel nur 60.000 Dollar Freibetrag auf sein US-Vermögen: auf einen US-Nachlass von 2 Millionen Dollar entfallen dann rund 733.000 Dollar Steuer. Das deutsch-amerikanische Abkommen ersetzt diese Grundregel aber durch eine deutlich bessere Rechnung, die die Steuer für die meisten deutschen Familien auf null bringt.

Was zählt zum steuerpflichtigen US-Vermögen?

Besteuert wird nur Vermögen mit US-Belegenheit: Immobilien in den USA, Gegenstände, die sich physisch dort befinden, und Aktien von US-Gesellschaften. Bei Aktien entscheidet der Sitz der Gesellschaft, nicht der Ort des Depots: Apple-Aktien im deutschen Depot zählen mit. Nicht dazu gehören Anteile an ausländischen Gesellschaften, Immobilien außerhalb der USA, eine US-Lebensversicherung auf das eigene Leben und bestimmte US-Bankeinlagen ohne Geschäftsbezug.

Senkt das Abkommen die Steuer wirklich auf null?

In den meisten Fällen ja, nach geltendem Recht. Das Abkommen gibt dem Nachlass eines in Deutschland ansässigen Verstorbenen einen anteiligen Anspruch auf die volle US-Steuergutschrift, 2026 sind das 5.945.800 Dollar. Der Anteil entspricht der US-Quote am Weltvermögen. Solange das Weltvermögen den US-Freibetrag von 15 Millionen Dollar nicht übersteigt, deckt diese anteilige Gutschrift die Steuer auf das US-Vermögen ab. Die Bedingung: Der Nachlass muss dem IRS alle Informationen zur Prüfung liefern, praktisch also das weltweite Vermögen offenlegen.

Muss die Familie trotzdem eine US-Steuererklärung abgeben?

Ja, und das ist die eigentliche Falle. Sobald das US-Vermögen beim Tod über 60.000 Dollar liegt, muss der Nachlass das Formular 706-NA einreichen, fällig neun Monate nach dem Todestag. Das Abkommen ändert an dieser Schwelle nichts. Dazu kommt die Freigabebescheinigung des IRS (transfer certificate): US-Banken, Broker und die am Immobilienverkauf beteiligten Stellen geben das Vermögen eines verstorbenen ausländischen Eigentümers häufig erst frei, wenn sie vorliegt. Wer die Erklärung auslässt, weil die Steuer ohnehin null beträgt, riskiert ein Haus, das nicht verkauft werden kann, und ein Konto, das eingefroren bleibt.

Schützt eine LLC vor der US-Nachlasssteuer?

Nein. Eine Ein-Personen-LLC ist steuerlich transparent: Der IRS schaut durch die Gesellschaft hindurch, direkt auf das Florida-Haus oder das Depot darin. Die LLC bringt Haftungsschutz und eine eigene Meldepflicht (das Formular 5472), aber keinen Schutz vor der Nachlasssteuer. Was eine LLC für deutsche Gründer und Käufer leistet und was nicht, steht in unserem Ratgeber zum Gründen einer US-LLC.

Was gilt für Ehepartner?

Das Abkommen enthält einen eigenen Ehegattenabzug. Vermögen, das an den überlebenden Ehepartner geht, kann zusätzlich vom steuerpflichtigen Nachlass abgezogen werden, bis zur Höhe des vollen US-Freibetrags. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Nachlassabwickler den Abzug fristgerecht wählt und dabei unwiderruflich auf andere US-Ehegattenabzüge verzichtet. Richtig eingesetzt ersetzt diese Regel den QDOT, den speziellen Trust, den die USA sonst von nicht amerikanischen Ehepartnern verlangen. Das Wahlrecht muss die Nachlassplanung offenhalten, sonst verfällt es.

Was ist mit der deutschen Erbschaftssteuer?

Die bleibt ein eigenes Thema. Das Abkommen lässt Deutschlands Recht ausdrücklich unberührt, einen in Deutschland ansässigen Erben nach deutschem Recht zu besteuern. Ob und wie viel deutsche Erbschaftssteuer anfällt und wie eine gezahlte US-Steuer dabei berücksichtigt wird, sind Fragen des deutschen Rechts, und dazu treffen wir bewusst keine Aussagen. Das gehört zu Ihrem Steuerberater oder einem Erbrechtsanwalt in Deutschland. Wir übernehmen die US- und Florida-Seite und stimmen uns mit Ihren deutschen Beratern ab.

Findet die Beratung auf Deutsch statt?

Die Beratung findet auf Englisch statt. Wir sind eine Anwaltskanzlei in Florida und betreuen Mandanten per Zoom in jedem Land, auch in Deutschland. Das erste Gespräch von 30 Minuten ist kostenlos: Darin ordnen wir Ihre Lage ein, rechnen die Abkommens-Formel mit Ihren Zahlen durch und sagen Ihnen ehrlich, ob Sie überhaupt einen US-Anwalt brauchen.

Quellen


Aktualisiert am 9. August 2026. Geprüft von Kevin D. Klagge, Esq., Fla. Bar No. 99502. Die Beratung findet auf Englisch statt. Diese Seite ist allgemeine Information über das Recht der USA und Floridas, keine Rechts- oder Steuerberatung für Ihren Einzelfall, und ihre Lektüre begründet kein Mandatsverhältnis. Zahlen, Fristen und Abkommensregeln ändern sich; prüfen Sie sie, bevor Sie handeln. Fragen der deutschen Erbschaftssteuer gehören zu einem Berater in Deutschland; die Vorbereitung von US-Steuererklärungen koordinieren wir mit einem international tätigen Steuerberater. Frühere Ergebnisse lassen nicht auf einen ähnlichen Ausgang schließen. Bitte senden Sie uns keine vertraulichen Informationen, bevor ein Mandat zustande gekommen ist.

Lassen Sie Ihre US-Lage einmal sauber durchrechnen

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